Die Indexmiete ist wegen der hohen Inflationsraten in die Diskussion geraten. Neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen erstmals: Die an die Inflation gekoppelten Verträge sind nur ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Auch die Staffelmiete, bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft gerade einmal drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit von über 92 Prozent hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten.
Um Indexmieten geht es unter anderem auch im aktuellen IVD-Minuten-Update. IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth fasst die Ergbnisse zusammen und stellt zudem zentralen Aussagen und Thesen des Frühjahrsgutachtens Immobilienwirtschaft 2023 zusammen:
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Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Was müssen Eigentümer und Verwalter beachten? Was gilt in welchem Bundesland? Wann ist die Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben? Welche Angaben müssen gemacht werden und welche Fristen gibt es?
Auf dieser Themenseite erfahren Sie alles zum Thema Grundsteuer vom IVD-Steuerpapst Hans-Joachim Beck.
Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe teilen. Bisher trug diese Belastung alleine der Mieter, was auch nicht ganz unlogisch ist, da sich diese am individuellen Energieverbrauch orientiert. Der Energieverbrauch ist abhängig vom persönlichen Nutzerverhalten. Der Grad des Heizens und Lüftens wirken sich unmittelbar auf den Energieverbrauch aus. Die Befürworter der Neuregelung sehen aber auch eine Verantwortlichkeit des Vermieters, weil er über den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage entscheidet.
Im Nichtwohnbereich ist eine Fity-fifty-Teilung vorgesehen. Im Wohnbereich ist es etwas komplizierter. Hier ist eine Einstufung in zehn Stufen vorgesehen. Maßgeblicher Faktor ist der CO2-Ausstoß in kg und m² pro Jahr. Bei hohen Emissionen zahlt der Vermieter 90 Prozent und der Mieter 10 Prozent. Entspricht das Gebäude dem künftigen Neubaustandard EH 55, zahlt der Vermieter 5 und der Mieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, die im Jahr 2023 wie in 2022 nochmals 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Ab 2024 beträgt der Preis pro Tonne dann 35 Euro.
In steuerlicher Hinsicht ist der Betrieb von Elektro-Ladestationen eine gewerbliche Tätigkeit, die selbstständig zu bilanzieren ist. Die erzielten Einkünfte gehören zu den Einkünften aus dem Gewerbetrieb und sind nicht Teil der Einkünfte aus der Vermietung des Grundstücks.
Die Nutzungsdauer wird auf 6 bis 10 Jahre angesetzt, sodass man die Kosten für die Anschaffungs- und Installationskosten, aber auch für die eventuell notwendige Genehmigung durch den Netzbetreiber mit 16 bis 10 Prozent jährlich abschreiben kann.
Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus dem Betrieb der Ladeeinrichtung hängt von der Rechtsform des Vermieters ab.
http://ivd.net/2022/10/einkommensteuer-einkuenfte-aus-gewerbebetrieb/
BGH, Urt. v. 22.06.2021 - VIII ZR 26/20
Zum Sachverhalt
Die Parteien hatten im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung im „Erd-, Unter- und Zwischengeschoß“ vermietet wird, deren Größe „ca. 180 m²“ betrage. Der Mieter verlangt die Erstattung bezahlter Miete mit der Begründung, dass die tatsächliche Wohnfläche lediglich 144,50 m² betrage und die Miete daher gemindert gewesen sei.
Manche Eigentümer wollen - aus Neugier oder weil sie ihre Immobilien verkaufen wollen - den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie ermitteln. Anzeigen, die eine „Immobilienbewertung in zwei Minuten“ oder einen „Immobilienwert Rechner 2020“ versprechen, aber nach Eingabe aller Daten keine unmittelbare Ergebnisse präsentieren, sind irreführend, entschied das Landgericht Berlin auf Antrag der Wettbewerbszentrale.
Weitere Infos: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3524
Der soeben veröffentlichte „CityReport Passau 2020“ analysiert die Marktentwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt der Stadt und gibt Auskunft über das aktuelle Kauf- und Mietpreisniveau.
„Der lokale Kaufmarkt in der Dreiflüssestadt Passau kennzeichnet sich durch eine ungebrochen hohe Nachfrage,“ so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sind derzeit kaum zu bekommen. Im Geschoßwohnungsbau gibt es zwar Bauaktivitäten in allen Stadtteilen, hier werden jedoch vorwiegend nur kleinere Wohneinheiten für Singles und kinderlose Paare errichtet - Familien gehen nicht selten leer aus.“
Deutliche Preissteigerungen waren im Frühjahr 2020 im Segment der Eigentumswohnungen zu verzeichnen. Bestandsobjekte haben sich gegenüber Herbst 2019 durchschnittlich um +5,3 % verteuert, neuerrichtete Einheiten stiegen um +4,3 % an.
BGH, Beschluss vom 20. März 2020; V ZR61/19
Amtlicher Leitsatz:
a) Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebenso wenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist.
b) Erklärt der Verkäufer dagegen vor oder bei Abschluss des Kaufvertrages, dass eine Gebäudeversicherung besteht und wird das Versicherungsverhältnis vor Umschreibung des Eigentums beendet, trifft ihn in aller Regel die vertragliche Nebenpflicht, den Käufer hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass das Volksbegehren Mietenstopp unzulässig ist. Dazu äußern sich Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, und Martin Schäfer, Vorsitzendender des IVD Süd.
Jürgen Michael Schick: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Länder keine Gesetzgebungsbefugnis für einen Mietenstopp haben. Für das Mietrecht ist laut Verfassungsgerichtshof ausschließlich der Bund zuständig, da dieser das Mietrecht im Bürgerlicher Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt hat. Wir teilen die Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Zwar betrifft die Entscheidung nur die bayerische Initiative. Sie zeigt aber deutlich, in welche Richtung die Reise geht. Hätte das Gericht auch über den Berliner Mietendeckel geurteilt, hätte es zu keinem anderen Ergebnis kommen können. Hier ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es ist kaum vorstellbar, dass es zu einem anderen Ergebnis kommt. Damit dürfte auch der Berliner Mietendeckel hinfällig sein.
Wir haben wieder das Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2022 erhalten.
Demnach gehören wir zu den besten Immobilienunternehmen weltweit.
Das freut uns schon.
#MaklerPassau #ImmobilienmaklerPassau # PassauMakler
In der aktuellen Ausgabe von Focus Spezial Immobilien wurden wir wieder als einer der top Immobilien Makler 2020 erwähnt. Das gefällt uns.
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der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Das Hilfspaket sieht für gewerbliche und private Vermieter sowie Mieter wesentliche Neuregelungen vor und soll am Freitag den Bundesrat passieren. Hier ein Überblick über die Hilfsmaßnahmen und einige Handlungsempfehlungen dazu:
Unsere beiden Gesellschafter Christian und Thomas Resch haben erfolgreich eine Weiterbildung zum DEKRA zertifizierten Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 abgeschlossen. Somit können wir unsere Dienstleistung um die Erstellung von Marktwertgutachten für unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke erweitern.
Im Vorjahr feierte das Passauer Immobilienunternehmen Resch & Söhne sein fünfzigjähriges Bestehen. Anlass genug für den Familienbetrieb, jetzt 3.000 Euro an den Kinderschutzbund Passau zu spenden.
Mit hunderten Mitgliedern und vielen ehrenamtlichen Helfern ist der Kinderschutzbund Ortsverband Passau seit 44 Jahren mit breitem Engagement aktiv. Die tragende Philosophie des gemeinnützigen Vereins lautet, Kindern ein gesundes und glückliches Aufwachsen in der Familie zu ermöglichen.
Mit dieser Grundhaltung kann sich auch Immobilien Resch identifizieren. „Wir sind ein reiner Familienbetrieb, regional stark verwurzelt und engagieren uns seit Jahren vor Ort“, meint Geschäftsführerin Katharina Resch. „Schließlich sind wir uns alle einig – Kinder sind unsere Zukunft. Auch bei uns ist schon die dritte Generation im Unternehmen tätig. Die Jungen wachsen nach und nach in den Betrieb und übernehmen Verantwortung. In diesem Sinn unterstützen wir gerne die Arbeit für Kinder.“ In den Büroräumlichkeiten der Immobilienexperten überreichte Familie Resch jetzt einen Scheck über 3.000 Euro an die Vorsitzende des Kinderschutzbunds Passau Julia Stern.
Bildunterschrift:
v.l. Andreas Resch, Katharina Resch, Günter Resch, Julia Stern, Christian Resch und Thomas Resch
Das IVD-Institut veröffentlicht jährlich einen City Report für Passau,
in welchem die aktuellen Preise und Markttrends bei verschiedenen
Objekttypen festhalten werden.
Wir freuen uns, daß wir mit unseren Preisfeststellungen wieder zu einer
erfolgreichen Ausgabe beitragen konnten und bedanken uns für die
Auszeichnung „Partner IVD-Marktforschung 2022“.
#Immobilie verkaufen in Passau.
Mit Qualitätsdenken und absoluter Kundenorientierung hat sich das Immobilienunternehmen Resch & Söhne in Niederbayern und im angrenzenden Oberösterreich einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Heuer feiert das Passauer Familienunternehmen sein fünfzigjähriges Bestehen.
Passauer Immobilien Resch & Söhne ist seit 1968 ein in Passau ansässiges Maklerunternehmen. Zu den Kompetenzen zählen der An- und Verkauf von Immobilien aller Art, die Vermittlung von Mietobjekten und die Zusammenarbeit mit Bauträgern. Dabei steht der Name Resch für Transparenz und regionale Verbundenheit. Mit viel Engagement und Leidenschaft bringen die Passauer die Wünsche ihrer Kunden auf den Punkt. Maßgeblich trägt dazu bei, dass das Immobilienunternehmen auf jegliche Franchise-Aktivitäten verzichtet und ein reiner Familienbetrieb ist.
1968 wurde das Unternehmen als Vermittlungsbüro gegründet. Senior-Chefin Katharina Resch ist immer noch im Betrieb aktiv. Von 1982 bis 1987 traten die Söhne Andreas, Christian, Günter und Thomas Resch in die Geschäftsleitung ein. Seit 1989 ist der Betrieb eine GmbH. Zwischen 2010 und 2013 erfolgte der Eintritt der dritten Generation in das Familienunternehmen. 2013 übersiedelte man auch in die großzügigen, modernen Büroräumlichkeiten im Zentrum von Passau.